AUSZAHLUNG "GEBÜHRENBREMSE"

Veröffentlicht am: 02.09.2024

Auszahlung „Gebührenbremse“ erfolgte im 3. Quartal 2024
Der Nationalrat hat ein Bundesgesetz erlassen, wonach die sogenannte „Gebührenbremse“ die inflationsbedingten Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr abfedern sollte. Der Gesamtbetrag für die Marktgemeinde St. Lambrecht beträgt € 29.301,00.

Hierfür hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Lambrecht in seiner Sitzung vom 06.06.2024 folgendes beschlossen:
Die Gebührenbremse soll dem Gebührenbetrieb „Abfallbeseitigung“ zugewiesen werden und in Folge an alle Abgabepflichtigen gleichermaßen als Gutschrift verbucht werden.
Der Stichtag für die Gutschrifterstellung wurde mit 01.07.2024 festgelegt. Die jeweiligen Gutschriften wurden in den Hausbesitzabgabenvorschreibungen für das 3. Quartal bereits berücksichtigt.